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Urheberrecht im digitalen Wandel

KI und Urheberrecht: EU-Kommission prüft zusätzlichen Handlungsbedarf

Die EU-Kommission untersucht, ob der bestehende Urheberrechtsrahmen angesichts von KI und anderen technologischen Entwicklungen ergänzt werden muss. Eine gezielte Konsultation läuft bis Anfang November.

Alex Bruns zu KI und Urheberrecht
 

Die Europäische Kommission prüft, ob technologische und marktliche Entwicklungen zusätzlichen Handlungsbedarf beim Urheberrecht schaffen. Dazu hat sie am 29. September 2026 eine gezielte Konsultation gestartet. Ein Schwerpunkt ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch künstliche Intelligenz.

Die Konsultation geht allerdings deutlich über KI hinaus. Insgesamt nennt die Kommission vier Themenfelder: die Nutzung geschützter Inhalte durch KI, die Bekämpfung von Online-Piraterie bei Inhalten wie Live-Events, den angemessenen Vergütungsanspruch von Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Produzenten und das Urheberrecht im Bereich wissenschaftlicher Forschung.

Noch keine neuen Maßnahmen beschlossen

Die Kommission bezeichnet den bestehenden europäischen Urheberrechtsrahmen als robust. Neue technologische Herausforderungen und Marktentwicklungen werfen aus ihrer Sicht jedoch die Frage auf, ob dieser durch zusätzliche Maßnahmen verstärkt werden sollte. Die Konsultation ist damit noch kein Vorschlag für neue Regeln oder Maßnahmen.

Sie schließt an einen bereits früher in diesem Jahr durchgeführten „Call for Evidence“ sowie an Erkenntnisse aus früheren Studien und Bewertungen an. Nun sammelt die Kommission gezielt Rückmeldungen zu den bestehenden Herausforderungen und zu Optionen für mögliche künftige Maßnahmen.

KI-Anbieter und Rechteinhaber ausdrücklich angesprochen

Die Konsultation richtet sich an einen breiten Kreis von Beteiligten. Dazu gehören Rechteinhaber, Anbieter generativer KI und weitere Akteure der KI-Wertschöpfungskette, Vermittler, Verwertungsgesellschaften, Veranstalter von Sport- und anderen Live-Events, Forschungseinrichtungen, nationale Behörden, Verbraucherorganisationen und Nichtregierungsorganisationen.

Die Kommission behandelt damit die Nutzung geschützter Inhalte durch KI gemeinsam mit Online-Piraterie bei Live-Inhalten und weiteren urheberrechtlichen Fragen im Rahmen einer breiteren Prüfung der Auswirkungen technologischer und marktlicher Entwicklungen.

Bis zum 3. November 2026 können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Rückmeldungen sollen in die Bewertung der Herausforderungen und möglicher künftiger Maßnahmen einfließen

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