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DSA-Umsetzung

BVDW fordert praxistaugliche Trusted-Flagger-Regeln

Die EU-Kommission arbeitet an Leitlinien für Trusted Flagger nach Artikel 22 DSA. Der BVDW unterstützt den Mechanismus, fordert aber technologieoffene Vorgaben ohne zusätzliche technische und organisatorische Pflichten.

Redaktion

Hände tippen auf einer Laptop-Tastatur, der Bildschirm ist nur angeschnitten und unscharf zu sehen.
Der BVDW fordert praxistaugliche Leitlinien für Trusted-Flagger-Hinweise nach dem Digital Services Act. - Jibaro Foto/Pexels

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat sich in die EU-Konsultation zu Trusted Flaggers nach Artikel 22 des Digital Services Act eingebracht. Die EU-Kommission arbeitet an Leitlinien, die Plattformen, Digital Services Coordinators und Trusted Flaggern Orientierung bei der Anwendung des Mechanismus geben sollen. Die Konsultation lief bis zum 10. Juli 2026.

Trusted Flagger sind Organisationen mit besonderer Expertise bei der Identifizierung bestimmter Arten illegaler Online-Inhalte. Nach dem DSA müssen Online-Plattformen Hinweise von Trusted Flaggern aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich priorisiert prüfen. Die Plattformen bleiben dabei für die Bewertung verantwortlich, ob ein gemeldeter Inhalt tatsächlich illegal ist.

Priorisierte Prüfung, aber keine automatische Entfernung

Die EU-Kommission will mit den Leitlinien unter anderem klären, wie der Status als Trusted Flagger vergeben, ausgesetzt oder entzogen werden kann. Außerdem sollen die Leitlinien Vorgaben dazu erläutern, wie Plattformen Hinweise von Trusted Flaggern technisch und organisatorisch priorisieren und ohne unangemessene Verzögerung bearbeiten sollen.

Der BVDW unterstützt das Ziel der Kommission. Ein funktionierender Trusted-Flagger-Mechanismus könne dazu beitragen, illegale Inhalte effizienter zu identifizieren und zu bearbeiten. Zugleich betont der Verband, dass die Verantwortung der Plattformen für eine eigenständige Prüfung von Meldungen nicht eingeschränkt werden dürfe.

BVDW warnt vor zusätzlichen Pflichten

Verbesserungsbedarf sieht der BVDW bei einzelnen Regelungen des Entwurfs. Die Leitlinien sollten aus Sicht des Verbands einen einheitlichen Orientierungsrahmen schaffen, aber keine zusätzlichen technischen oder organisatorischen Verpflichtungen begründen. Der BVDW fordert technologieoffene und ergebnisorientierte Vorgaben.

Positiv bewertet der Verband, dass ein breiter Kreis qualifizierter Akteure als Trusted Flagger anerkannt werden kann. Entscheidend sollten aus Sicht des BVDW Qualität und Verlässlichkeit der Meldungen sein, unabhängig davon, ob sie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Branchenverbänden oder Privatpersonen kommen.

Die EU-Kommission plant, die Leitlinien nach Auswertung der Rückmeldungen in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzunehmen. Für Plattformen bleiben damit vor allem Meldewege, Priorisierung, Prüfprozesse und Dokumentation zentrale Umsetzungspunkte des DSA.

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