Digital Services Act (DSA)

Aktualisiert: 1. September 2026

Definition: Was ist der DSA?

Der Digital Services Act, kurz DSA, ist eine EU-Verordnung für digitale Vermittlungsdienste und Online-Plattformen. Er legt Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten, Transparenz, Werbung, Empfehlungssysteme und systemische Risiken fest. Für besonders große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten zusätzliche Pflichten.

Zweck

Der DSA soll für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit digitaler Dienste sorgen und Nutzerinnen und Nutzer besser schützen. Plattformen müssen unter anderem nachvollziehbarer machen, wie Inhalte moderiert, Werbung ausgespielt und Empfehlungssysteme gesteuert werden.

Für wen gilt der DSA?

Die Pflichten unterscheiden sich je nach Art und Größe eines Dienstes. Besonders umfangreiche Anforderungen gelten für sogenannte Very Large Online Platforms, kurz VLOPs, und Very Large Online Search Engines, kurz VLOSEs. Als Schwelle gelten mindestens 45 Millionen durchschnittliche monatliche Nutzerinnen und Nutzer in der EU.

Was regelt der DSA für digitale Werbung?

Online-Plattformen müssen Werbung eindeutig als solche kennzeichnen. Nutzer müssen unter anderem erkennen können, in wessen Auftrag eine Anzeige ausgespielt wird, wer sie bezahlt und welche wesentlichen Parameter für die Auswahl des Empfängers verwendet wurden.

Der DSA verbietet außerdem Werbung auf Grundlage von Profiling mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten wie etwa Religion oder ethnischer Herkunft. Für Minderjährige gelten zusätzliche Einschränkungen beim personalisierten Targeting. Sehr große Plattformen müssen darüber hinaus Informationen zu ausgespielter Werbung in öffentlich zugänglichen Werbearchiven bereitstellen.

Welche zusätzlichen Pflichten haben VLOPs und VLOSEs?

Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen unter anderem systemische Risiken regelmäßig bewerten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören Risiken im Zusammenhang mit illegalen Inhalten, Grundrechten, öffentlicher Sicherheit oder der Funktionsweise ihrer Dienste. Hinzu kommen erweiterte Transparenz-, Prüf- und Datenzugangspflichten. Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen unmittelbar mit.

Beispiel aus der Praxis

Eine große Online-Plattform zeigt einem Nutzer eine personalisierte Anzeige. Nach dem DSA muss er erkennen können, dass es sich um Werbung handelt, wer hinter der Anzeige steht und anhand welcher wesentlichen Kriterien sie ihm angezeigt wurde. Bei sehr großen Plattformen müssen zusätzliche Informationen über solche Anzeigen auch in einem Werbearchiv verfügbar sein.

Siehe auch: PII · TCF · CMP · Walled Garden